Ehrenordnung

Ehrenordnung der Freien Wähler Forst e.V.

 

-- Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 18. Oktober 2021 --

 

Es ist für die Freien Wähler Forst e.V. eine angenehme Pflicht, all jenen, die dem Verein lange die Treue hielten oder sich auf außergewöhnliche Weise engagierten, auf besondere Weise zu danken.

 

§1

Mitglieder, die auf 25 Jahre Mitgliedschaft zurückblicken können, werden durch eine entsprechende Urkunde sowie durch ein kleines Präsent geehrt.

 

§2

Mitglieder, die auf 40 Jahre Mitgliedschaft zurückblicken können, werden durch eine entsprechende Urkunde sowie durch ein Präsent geehrt. Außerdem werden sie zu Ehrenmitgliedern ernannt.

 

§3

Mitglieder, die länger als zehn Jahre in der Vorstandschaft tätig waren, erhalten beim Ausscheiden aus ihrem Amt neben einer entsprechenden Urkunde ein individuelles Präsent.

Nach 25 Jahren Vorstandstätigkeit erfolgt außerdem die Ernennung zum Ehrenmitglied.

 

§4

Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen von den §§ 1-3 abweichende Regelungen treffen und frühere Ehrungen beschließen.

 

§5

Im Einzelfall unternimmt der Vorstand die nötigen Schritte, um ggf. zusätzliche Ehrungen durch die Gemeinde (Verdienstmedaille) oder das Land (Landesehrennadel) herbeizuführen.

 

§6

Alle Ehrungen werden alle 5 Jahre auf besonders gestalteten Jahreshauptversammlungen des Vereins vorgenommen.

In besonders begründeten Einzelfällen kann davon abgewichen werden.

 

Der Vorstand der Freien Wähler Forst e.V.